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Die vom Mietrecht, vom Wohnungseigentumrecht und vom Werkvertragsrecht dem Vermieter und Eigentümer auferlegten Pflichten gehen weit über das bloße Unterschreiben
von Verträgen hinaus. In regelmäßigen Abständen haben Sie sich oder
anderen Rechenschaft abzulegen über Ihr wirtschaftliches Handeln und die Nutzung der Immobilie,
insbesondere über die geleisteten und empfangenen Zahlungen. Als Vermieter und Eigentümer sind Sie in der Pflicht, mit vielen
Vertragspartnern und zeitnah zu kommunizieren. Sie müssen für die vielen, bei der
Immobilienverwaltung angesprochenen Adressaten (Mieter, Handwerker,
Behörden, Lieferanten) erreichbar sein und auch ständig in Verbindung
bleiben, d.h. schreiben, telefonieren oder mailen und diese
Kommunikation nachvollziehbar dokumentieren. zur Startseite zum Kontakt |