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Im Rahmen der Grundleistungen können Sie von uns alle Aufgaben abrufen, die zur ordnungsgemäßen Verwaltung der Immobilie erforderlich sind. Von der Abwicklung des Mieterwechsels über das Mietinkasso, die Buchhaltung, die Betriebskostenabrechnung, die Schadensregulierung bei Versicherungsfällen und das Beschwerdemanagement sind alle Tätigkeiten enthalten, die Sie für die ordnungsgemäße Verwaltung im Normalfall brauchen. Dabei sind auch der jeweils anfallende Schrift- und Telefonverkehr sowie unsere Anwesenheit vor Ort enthalten. Besondere „Schreibgebühren“ oder ähnliche Aufwendungen für Tätigkeiten
im Rahmen der Grundleistungen werden generell nicht in Rechnung
gestellt.
Für all diese Tätigkeiten bezahlen Sie nur den vereinbarten Grundpreis.
Nur für den Fall, dass zusätzliche Aufgaben von uns übernommen werden, sind auch zusätzliche Honorare zu vereinbaren. Solche Tätigkeiten, die üblicherweise mit hohem, zusätzlichem Zeitaufwand verbunden sind, können sein:
- Zusatzleistungen für Fachanwälte, Gutachter oder Gerichte bei der gerichtlichen Geltendmachung von Forderungen oder deren Abwehr - Zusatzleistungen für Architekten, Fachingenieure oder eigene Mitarbeiter bei außerordentlichen Instandsetzungs- bzw. Modernisierungsarbeiten
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