|
In der Verwaltung von Wohnungseigentum unterscheiden wir zwischen Grundleistungen und Zusatzleistungen. Im Rahmen der Grundleistungen können Sie von uns alle Aufgaben abrufen, die über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinaus zur ordnungsgemäßen Verwaltung des Gemeinschaftseigentums erforderlich sind. Von den Ortsterminen für die Substanzerhaltung des Gemeinschaftseigentums, über das Inkasso der Hausgelder, die Verwaltung der Instandhaltungsrücklage, den gesamten Zahlungsverkehr der Gemeinschaft, die gesamte Rechnungslegung dazu, die Durchführung von Eigentümerversammlungen und die außergerichtliche Behebung von Leistungsstörungen sind alle Tätigkeiten enthalten, die Sie für die ordnungsgemäße Verwaltung im Normalfall brauchen. Dabei ist auch der jeweils anfallende Schrift- und Telefonverkehr in der Grundleistung erfasst. Besondere „Schreibgebühren“ oder ähnliche Aufwendungen für Tätigkeiten
im Rahmen der Grundleistungen werden generell nicht in Rechnung
gestellt.
Für all diese Tätigkeiten bezahlen Sie nur den vereinbarten Grundpreis.
Nur für den Fall, dass zusätzliche Aufgaben von uns übernommen werden, sind auch zusätzliche Honorare zu vereinbaren. Solche Tätigkeiten, die üblicherweise mit hohem, zusätzlichen Zeitaufwand verbunden sind, können sein:
- die Durchführung zusätzlicher Eigentümerversammlungen - die Erstellung zusätzlicher Abschriften der Versammlungsprotokolle - die Ausfertigung von Beiratskopien über den Schriftverkehr der Gemeinschaft - die notariell beglaubigte Abgabe von Verwalterzustimmungen - die Erstellung zusätzlicher Dokumentationen für Gerichtsverfahren - die Durchführung außerordentlicher Instandsetzungsarbeiten - die Durchführung umfangreicher Modernisierungsarbeiten - die Übernahme der Sondereigentumsverwaltung
zur Startseite zum Kontakt |