WEG-Verwaltung

Wohneigentumsverwaltung

Alles was notwendig ist im Rahmen der Grundleistungen


Schatten

In der Verwaltung von Wohnungseigentum unterscheiden wir zwischen Grundleistungen und Zusatzleistungen. Im Rahmen der Grundleistungen können Sie von uns alle Aufgaben abrufen, die über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinaus zur ordnungsgemäßen Verwaltung des Gemeinschaftseigentums erforderlich sind. 

Von den Ortsterminen für die Substanzerhaltung des Gemeinschaftseigentums, über das Inkasso der Hausgelder, die Verwaltung der Instandhaltungsrücklage,

den gesamten Zahlungsverkehr der Gemeinschaft, die gesamte Rechnungslegung dazu, die Durchführung von Eigentümerversammlungen und die außergerichtliche Behebung von Leistungsstörungen sind alle Tätigkeiten enthalten, die Sie für die ordnungsgemäße Verwaltung im Normalfall brauchen. Dabei sind auch der jeweils anfallende Schrift- und Telefonverkehr in der Grundleistung erfasst.

Für alle diese Tätigkeiten bezahlen Sie nur den vereinbarten Grundpreis.

Wohneigentumsverwaltung

Zusätzliches als Sonderleistung nach Bedarf


In Abstimmung mit der Eigentümergemeinschaft oder ihrem Beirat können nach Bedarf auch zusätzliche Aufgaben übernommen werden. Nur für diesen Fall sind auch zusätzliche Honorare zu vereinbaren. Solche Tätigkeiten, die üblicherweise mit hohem Zeitaufwand verbunden sind, können sein: 

  • zusätzliche Eigentümerversammlungen
  • zusätzliche Abschriften der Versammlungsprotokolle
  • das Ausdrucken von Beiratskopien über den Schriftverkehr der Gemeinschaft
  • die notariell beglaubigte Abgabe von Verwalterzustimmungen bei Eigentümerwechsel
  • die Erstellung von Dokumentationen für die gerichtliche Geltendmachung von Forderungen oder deren Abwehr
  • Planung, Ausschreibung, Vergabe, Durchführung, Überwachung und Dokumentation außerordentlicher Instandsetzungsarbeiten
  • Planung, Ausschreibung, Vergabe, Durchführung, Überwachung und Dokumentation umfangreicher Modernisierungsarbeiten
  • die Personalverwaltung für auf Rechnung der Eigentümergemeinschaft beschäftigte Voll- und Teilzeitkräfte


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